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Bitterfeld-Köthen GmbH

 

Ihr Spezialist für die besondere Immobilie!

   
         
     

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          Impressum

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Maklerkontor Bitterfeld-Köthen GmbH

Ernst-Borsbach-Straße 15

06749 Bitterfeld-Wolfen

 

Geschäftsführer: Hendrik Küster

 

Amtsgericht Stendal

HRB 11258

Ust.-Nr. 116 / 105 / 40602

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Telefon:   03493 / 9786242

Mobil:     0172 / 3402419

E-Mail:   kontakt@maklerkontor-bitterfeld.de

       
  Bilderquelle: www.pixelio.de    

 

          Datenschutzbestimmung

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Alle Daten, insbesondere persönliche Daten und Kontaktdaten, werden vor Zugriff Dritter geschützt und es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Diese Daten werden zum Zweck der Kontaktverwaltung gespeichert und gegebenenfalls ausgewertet.

Statistische Erhebung sowie infotechnische Verwendung obliegen bei der Maklerkontor Bitterfeld-Köthen GmbH.

Die Maklerkontor Bitterfeld-Köthen GmbH behält sich vor mit dem Kunden in telefonischen Kontakt zu treten oder per E-Mail anzuschreiben, vorrangig zur Absprache von Terminen oder bei Rückfragen. Aktuelle Informationen werden bevorzugt schriftlich (Postweg, E-Mail, SMS) zugestellt.

 

          Dateien und Infomaterial herunterladen.

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Einige der angebotenen Dateien sind im PDF-Format gespeichert, dafür benötigen Sie den

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Sie können die Dokumente direkt öffnen oder für Sich als Kopie speichern.

Sollten Sie Probleme mit dem herunterladen oder mit den Datenformaten haben helfen wir ihnen gern weiter.

 

          AGB

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I. Auftrag und Daten
a) Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
b) Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
c) Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
d) Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
II. Angebot und Angaben
a) Das Immobilienangebot der Maklerkontor Bitterfeld-Köthen GmbH – im folgenden Maklerkontor genannt - und das von ihr erstellte Exposé basiert ausschließlich auf den Angaben des Anbieters.
b) Die Maklerkontor überprüft diese Informationen (siehe II.a) nicht auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Maklerkontor wird gesondert mit der Beschaffung von Auskünften beauftragt. Deshalb übernimmt die Maklerkontor keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Der Anbieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit auch gegenüber Dritten verantwortlich.
c) Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden.
d) Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Maklerkontor verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt
e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
III. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der Maklerkontor angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Maklerkontor mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass eine Vorkenntnis vorliegt.
IV. Einigungsgespräche
a) Die Anbahnung mit dem Anbieter ist stets über die Maklerkontor einzuleiten.
b) Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Maklerkontor und dem Anbieter vorgenommen werden.
c) Bei konkreten Verhandlungen ist auf die Maklerkontor Bezug zu nehmen und die Maklerkontor ist darüber zu informieren.
d) Sollten Verträge zustande kommen oder in Aussicht stehen, ist die Maklkerkontor unverzüglich darüber zu informieren, insbesondere mit wem und zu welchen Konditionen. Der Maklerkontor ist unmittelbar nach Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
V. Grundbuch- und Akteneinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Maklerkontor sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten, wie Bauunterlagen einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.
VI. Provision
a) Die Tätigkeit der Maklerkontor ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.
Die Provision berechnet sich nach dem wirtschaftlichen Wert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Ein Anrecht auf Maklerprovision entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
b) Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.
c) Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluß mindert.
VII. Haftung
a) Die Maklerkontor haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Maklerkontor, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Die Maklerkontor haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet darüber hinaus für solche Schäden, welche die Maklerkontor in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise voraussehbaren Schaden.
c) Eine Gewähr für die durch die Maklerkontor angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Maklerkontor ist ausgeschlossen.
VIII. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Dessau als Gerichtsstand vereinbart.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Dessau Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
IX. Abschluss

a) Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.


 

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