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I. Auftrag und Daten
a) Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den
nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.
b) Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass
unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.
c) Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie
Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines
Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
d) Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns zu bearbeiten und werden alle Unterlagen – soweit mit der
Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.
II. Angebot und Angaben
a) Das Immobilienangebot der Maklerkontor Bitterfeld-Köthen GmbH – im
folgenden Maklerkontor genannt - und das von ihr erstellte Exposé basiert
ausschließlich auf den Angaben des Anbieters.
b) Die Maklerkontor überprüft diese Informationen (siehe II.a) nicht auf
deren Richtigkeit, es sei denn, die Maklerkontor wird gesondert mit der
Beschaffung von Auskünften beauftragt. Deshalb übernimmt die Maklerkontor
keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Der
Anbieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit auch gegenüber Dritten
verantwortlich.
c) Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger
bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte
weitergeben werden.
d) Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der Maklerkontor
verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn
der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag
abschließt
e) Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere sämtlichen Mitteilungen und
Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den
Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von
unseren Mitteilungen, oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte
dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil,
hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne
dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.
III. Vorkenntnis
Ist dem Angebotsempfänger das von der Maklerkontor angebotene Objekt bereits
bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der
Maklerkontor mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen,
dass eine Vorkenntnis vorliegt.
IV. Einigungsgespräche
a) Die Anbahnung mit dem Anbieter ist stets über die Maklerkontor
einzuleiten.
b) Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Maklerkontor und
dem Anbieter vorgenommen werden.
c) Bei konkreten Verhandlungen ist auf die Maklerkontor Bezug zu nehmen und
die Maklerkontor ist darüber zu informieren.
d) Sollten Verträge zustande kommen oder in Aussicht stehen, ist die
Maklkerkontor unverzüglich darüber zu informieren, insbesondere mit wem und
zu welchen Konditionen. Der Maklerkontor ist unmittelbar nach
Vertragsabschluß eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
V. Grundbuch- und Akteneinsicht
Der Auftraggeber bevollmächtigt die Maklerkontor sämtliche das Objekt
betreffenden behördlichen Akten, wie Bauunterlagen einschließlich des
Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte
anzufordern. Die Bevollmächtigung gilt bis sechs Monate nach Beendigung des
Auftragsverhältnisses.
VI. Provision
a) Die Tätigkeit der Maklerkontor ist auf den Nachweis und/oder die
Vermittlung von Verträgen gerichtet.
Die Provision berechnet sich nach dem wirtschaftlichen Wert des Vertrages
unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und
Ersatzgeschäfte. Ein Anrecht auf Maklerprovision entsteht, sofern durch die
beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
b) Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn
Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem
Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des
Vertrages Gebrauch macht.
c) Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch
wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines
gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach
Vertragsabschluß mindert.
VII. Haftung
a) Die Maklerkontor haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Maklerkontor, ihrer Vertreter oder
ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Die Maklerkontor haftet unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden
aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Sie haftet
darüber hinaus für solche Schäden, welche die Maklerkontor in Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht hat; in diesen Fällen ist die
Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise
voraussehbaren Schaden.
c) Eine Gewähr für die durch die Maklerkontor angebotenen Objekte und die
Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere
Haftung der Maklerkontor ist ausgeschlossen.
VIII. Gerichtsstand
Soweit eine gesetzliche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt Dessau
als Gerichtsstand vereinbart.
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Dessau Gerichtsstand.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit im internationalen
Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.
IX. Abschluss
a) Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch
schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit. |