|
|
|
<> |
|
Warum sollte ich einen Makler beauftragen? |
|
<> |
Gründe für die Einschaltung eines Maklers
1. Wir verfügen als regionaler Makler aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit
über eine umfassende Marktkenntnis und können Ihnen als Verkäufer oder
Vermieter Ratschläge geben, an welche Zielgruppe sich Ihr Objekt am besten
anbieten lässt.
2. Der professionelle Makler bewahrt sowohl den Verkäufer als auch den
Käufer vor möglichen Fehlern in jeglicher Form bei der Vertragsgestaltung.
3. Der Makler verfügt im Regelfall über Kaufinteressenten, die der Verkäufer
durch Eigeninsertion nicht gewinnen kann.
4. Wenn ein professioneller Makler eingeschaltet wird, erzielt der Verkäufer
im Regelfall einen höheren Preis, als wenn er selbst verkaufen würde.
5. Nur der Makler ist in der Lage, die marktgerechte Bewertung einer zum
Verkauf stehende Immobilie vorzunehmen. Entscheidend ist nicht, was eine
Immobilie laut Wertgutachten wert ist, sondern zu welchem Vermarktungswert
sie sich verkaufen lässt.
6. Durch Einschaltung eines professionellen Maklers spart der Haus- oder
Wohnungsverkäufer eine Menge Zeit.
7. Nur bei der Einschaltung eines Immobilienmaklers kann eine vom Verkäufer
gewünschte Diskretion gewahrt werden.
8. Bei Einschaltung eines Maklers übernimmt dieser auch die Beschaffung der
notwendigen Unterlagen vom Grundbuchamt, von Behörden und von
Kreditinstituten.
9. Der Makler ist der Lage, im Bedarfsfall durch gezielte Werbemaßnahmen in
den richtigen Medien schneller und sicherer einen Käufer zu finden.
10. Bereits bei der Objektaufnahme kann der Immobilienmakler die wirklich
wertbildenden Merkmale einer zum Verkauf stehenden Immobilie erfassen und
diese dann verkaufsfördernd in sein Exposé aufnehmen.
11. Der Makler ist bereit auf eigenes Risiko Zeit, Geld und sein Know-how in
den Verkauf der Immobilie seines Auftraggebers zu investieren, ohne dass
sich der Verkäufer daran beteiligen muss. Erst im Erfolgsfall will der
Makler dafür sein Erfolgshonorar haben.
12. Bei kritischen Käufern ist nur der Makler in der Lage, die Einwände
eines Kaufinteressenten gegen das Immobilienangebot positiv auszuräumen. |
|
oben |
|
|
|
<> |
|
Ist die Besichtigung eines Objektes
kostenlos? |
|
|
|
Ja. Sie können kostenlos Exponate anfordern und
Besichtigungen mit einem unserer Mitarbeiter vornehmen. Erst wenn ein
Kaufvertragsabschluss über ein durch uns nachgewiesenes Kaufobjekt zustande
kommt, entsteht der Anspruch auf Courtage. |
|
oben |
|
>< |
|
|
|
<> |
|
Wo bekomme ich eine günstige Finanzierung?
|
|
<> |
|
Wir arbeiten mit einigen Banken in der Region
zusammen, zu denen wir für Sie einen Kontakt für eine Beratung herstellen,
wenn Sie das wünschen. |
|
oben |
|
>< |
|
|
|
<> |
|
Welche zusätzlichen Kosten entstehen beim
Immobilienkauf? |
|
<> |
Folgende Nebenkosten fallen zusätzlich zum
beurkundeten Kaufpreis an:
3,50 % Grunderwerbssteuer, zahlbar an das Finanzamt.
Makler-Erfolgshonorar (3–6 % zzgl. MwSt., regional unterschiedlich) vom
Kaufpreis.
1,20 - 1,80 % Notar- und Gerichtsgebühren, für Grundbucheintragung,
Auflassung, Grundschuld usw.
Zusätzlich ist bei der Kreditfinanzierung ein mögliches Disagio oder Abgeld
für die Bereitstellung des Darlehens bei der Auszahlung zu berücksichtigen. |
|
oben |
|
>< |
|
|
|
<> |
|
Was ist im Grundbucheintrag ersichtlich?
|
|
<> |
|
Eingetragen sind Eigentümern, Hypotheken oder
andere Belastungen. |
|
oben |
|
<> |
|
|
|
<> |
|
Wo wird die Grunderwerbssteuer bezahlt? |
|
<> |
|
Die Grunderwerbssteuer wird bei Unterzeichnung
des Vertrages beim Notar bezahlt. |
|
oben |
|
<> |
|
tm |
|
<> |
|
frage |
|
<> |
|
antwort |
|
|